In letzter Zeit rollt wieder eine Abmahnwelle übers Land, die den ein oder anderen Betreiber eigener kleiner WordPress-Seiten kalt erwischen dürfte. Dieses Mal ist der Stein des Anstoßes die mögliche Einbinung von Google Fonts. Nicht, dass die Verwendung dieser Schriftarten nicht erlaubt wäre. Nein, es geht darum, dass diese Schriftarten von Google beim Aufruf der Seite i.d.R. erst heruntergeladen werden und es hierbei zu einem Austausch von IP-Adressen kommt, was kritisch bewertet wird.
Ob die eigene Webseite nun tatsächlich Google Fonts verwendet, welche temporär herunter geladen werden, kann man hier checken: https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner
Lösung
Abhilfe schafft hier das Plugin Local Google Fonts. Dieses aktiviert man und setzt das Häkchen „Schriften automatisch laden“ (siehe Grafik). Danach besucht man die eigene Seite und klickt sich durch die Inhalte. Die entdeckten Google-Schriftarten werden nun lokal auf die Webseite geladen. Der Besucher bekommt diese dann nun direkt von der Webseite ausgeliefert und tauscht somit keine IP-Adressen mit Dritten (Google) aus.
Vielen Dank, für den Artikel.
Und was mache ich als Betreiber zweier Gratis-Blogs, die auf wp.com gehostet werden?
Die Frage kann ich nicht wirklich beantworten. In den Bezahlmodellen kann man meines Wissens Plugins installieren. Im kostenlosen Account geht das nicht.
Fällt denn die betreffende Webseite durch den Check?
Eben, Tausende von Blogs bei wp.com sind davon betroffen und es ist keine Abhilfe in Sicht…